Das Buch stellt nicht nur die üblichen Themen juristischer Methodenlehre dar, sondern will vor allem der gegenwärtigen Verwirrung über die Grundfragen der Jurisprudenz entgegenwirken. Diese ist durch zahlreiche anspruchsvolle, aber von der tatsächlichen rechtswissenschaftlichen Arbeit entfernte Theorien mit juristisch unklarer Zielsetzung verursacht worden. Demgegenüber wird hier die ständige juristische Hauptaufgabe der "Rechtsgewinnung" klar herausgearbeitet; ebenso die verschiedenartigen dabei eingesetzten Methoden. Eine rationale Verbesserung der Rechtsgewinnung wird vor allem durch genauere Erfassung des Rechtsbegriffes angestrebt, der entsprechend den methodologischen Bedürfnissen expliziert wird. Auch mit Hilfe neuerer Methoden des juristischen Denkens wird der Rahmen eingeengt, in dem - im ungünstigen Fall - der Rückgriff auf richterliche "Eigenwertung" (Dezision) unvermeidlich bleibt. Der an bestimmten rechtlichen Grundwerten ("Rechtsidee") orientierte Rechtsbegriff bewährt sich besonders als Grundlage für die konsequente Lösung offener methodologischer Hauptfragen ("Richterrecht"; Rangverhältnis der juristischen Methoden). Im Anhang wird auf Methodenprobleme der Rechtsgestaltung, besonders der Gesetzgebung, eingegangen.
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