Am 30. Juni 1981 endete der grosste Strafprozess der deutschen Rechtsgeschichte – das Majdanek-Verfahren in Dusseldorf. Das im Herbst 1941 auf dem Majdanek-Hugel sudlich von Lublin errichtete Konzentrationslager Lublin-Majdanek war das erste Konzentrationslager, das die Alliierten befreiten. Als am 23. Juli 1944 sowjetische und polnische Soldaten das Lagergelande betraten, fanden sie Beweise fur einen Massenmord von bis dahin unvorstellbarem Ausmass vor. Noch im August 1944 wurde eine Kommission zur Untersuchung nationalsozialistischer Verbrechen eingerichtet. Ebenfalls noch im August erliess die polnische Ubergangsregierung das erste Gesetz zur Ahndung von NS-Verbrechen. Der erste KZ-Prozess fand schliesslich von 27. November bis 2. Dezember 1944 vor dem Sonderstrafgericht Lublin statt. Ein in Graz vorbereiteter osterreichischer Majdanek-Prozess fand hingegen nicht statt. Nach fast zehnjahrigen Ermittlungen gegen 64 Tatverdachtige beantragte die Staatsanwaltschaft Graz im Oktober 1972 die Einstellung des Verfahrens. Erst im Jahr 2007 sah sich die osterreichische Justiz veranlasst, die Mittaterschaft osterreichischer Verdachtiger an Verbrechen in Majdanek zu untersuchen. Doch auch hier scheiterte eine Anklageerhebung am Tod der Beschuldigten Erna Wallisch. In dem anlasslich des 30. Jahrestags des Urteils im Dusseldorfer Majdanek-Prozess erschienenen Buch wird unter anderem der Frage nachgegangen, in welchem Ausmass Staatsanwaltschaften und Gerichte in Osterreich, Deutschland und Polen dazu beigetragen haben, die Verbrechen im KZ Lublin-Majdanek aufzuklaren.
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